Und (zur Ehe verboten sind) die Verheirateten unter Euren Frauen, bis auf das, was Eure Rechte (an Leibeigenen) besitzt, (dies ist) die Vorschrift Allahs für Euch. Und Euch wurde erlaubt, was darüber hinausgeht, damit Ihr mit Eurem Vermögen um die Hand (von Frauen) anhaltet, um nach Keuschheit zu streben, und nicht, um Unzucht zu treiben. Und wenn Ihr mit ihnen die Ehe vollzogen habt, so gebt ihnen verpflichtend ihre Morgengabe![1] Und es lastet auf Euch keine Sünde wegen dem, worüber Ihr Euch nach (dem Einhalten) der verpflichtenden Morgengabe geeinigt habt. Allah ist ja allwissend und weise
Ähnliche Karten
Karten anzeigen