Und keusch sollen diejenigen bleiben, die keine (Mittel zur) Ehe finden, bis Allah sie aus Seiner Güte bereichert. Und diejenigen, die sich freikaufen von denjenigen (Leibeigenen), die Eure Rechte besitzt, so lasst sie sich freikaufen, wenn Ihr wisst, dass sie Gut haben![1] Und gebt ihnen von Allahs Besitz, den Er Euch gegeben hat! Und zwingt Eure Mädchen nicht zur Prostitution, wenn sie keusch sein wollen,[2] damit Ihr einen Gewinn des diesseitigen Lebens erstrebt! Und wer sie zwingt, so ist Allah, nachdem sie gezwungen wurden, (mit den Genötigten) vergebend und barmherzig
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