Und diejenigen, die die verheirateten Frauen (des Ehebruchs) bezichtigen und daraufhin keine vier Zeugen aufbringen, die peitscht mit achtzig Hieben aus! Und nehmt von ihnen niemals eine Zeugenaussage an! Und jene sind die Frevler
Bis auf diejenigen, die danach reumütig umkehren und rechtschaffen werden, denn Allah ist ja vergebend und barmherzig
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